
Bereits im November 2014 hat der Bundesrat der Änderungsverordnung zugestimmt und die Novelle der BetrSichV beschlossen. Zum 1. Juni 2015 wird die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" in Kraft treten. Die materiellen Anforderungen der geltenden BetrSichV werden beibehalten. Besonderes Augenmerk gilt nun aber der Gefährdungsbeurteilung, den Anforderungen, der Instandhaltung und Prüfung von Arbeitsmitteln sowie für den Bereich Absturzsicherung den besonderen Anhängen mit speziellen Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (mobile Arbeitsmittel, Heben von Lasten, hoch bzw. tief gelegene Arbeitsplätze, Leitern und Leitersysteme).
Renneberg Produte und Service bietet als einziger Anbieter ganzheitliche und kombinierbare Lösungen für Arbeiten in der Höhe und Tiefe für
- Arbeiten ab 2 Meter Arbeitshöhe in Industrie und Handwerk, Feuerwehr, Windräder und Versorger etc.
- Steigtechnik mit Montage; Steigtechnik in Modulbauweise
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Die neue Betriebssicherheitsverordnung tritt am 01.06.2015 in Kraft .
Unter diesem Link hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Informationen zur neuen
Betriebssicherheitsverordnung zusammengefasst einschließlich der Möglichkeit des Downloads:
http://www.bmas.de/DE/Themen/
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Wir informieren Sie gern über die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten der Produkte, speziell im Bereich Höhenarbeit und Absturzsicherung im Hinblick auf die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 per E-Mail oder auch über unsere Hotline +49 160 979 979 97
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