PSA gegen Absturz müssen hohen sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen, da sie gegen Lebensgefahr schützen sollen. Qualität der Schutzausrüstung sowie regelmäßige Schulungen und Seminare für sichere Verwendung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (Link zu den Capital SafetyTrainings) sind Voraussetzung für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.
Wer ist für die Prüfung verantwortlich?
Für die Prüfung des einwandfreien Zustandes der persönlichen Schutzausrüstung ist der Unternehmer verantwortlich. Prüfungen sind durch Prüfungsnachweise zu dokumentieren!
Dennoch sollte der Benutzerkreis die PSA vor jeder Nutzung einer Sichtprüfung unterziehen (Abrieb, defekte Nähte, Deformierung von Ösen, Karabinern, bei Gurten Risse und starke Verschmutzungen etc.).
Werden PSA gegen Absturz mindestens einmal jährlich durch Sachkundige geprüft?
Beispielsweise müssen Höhensicherungsgeräte durch den Hersteller oder autorisierte Firmen einmal im Jahr überprüft werden.
Wer überwacht in Ihrem Betrieb den sachgemäßen Einsatz von PSA gegen Absturz?
Klare Benennung von Verantwortlichen innerhalb des Betriebes (Sicherheitsingenieure, -beauftragte)
Welche Gefahren gibt es bei Rettungsmaßnahmen?
Auswahl von technischen Mitteln, die eine schnelle Rettung ermöglichen, ohne die rettenden Personen in Gefahr zu bringen.
Wie ist die Rettungskette organisiert?
Einsatz von Ersthelfern, Erstversorgung des Verunfallten, Notruf/Notarzt usw.
Mehr dazu unter "Erste Hilfe und Rettung" bei Absturz in ein Auffangsystem
Renneberg Produkte u. Service
Deutsche Handelsgesellschaft
für Absturzsicherung und PSA
Ansprechpartner: Hans-Wilhelm Renneberg
Untere Harzstraße 15
37539 Bad Grund / Harz
Tel.: +49 5327 85 97 166
Service-Hotline: +49 (0)160 979 979 97